Ihr Partner für Baulohn in Essen:
Steuerberater Röhr Dahmen

Der Baulohn gehört zu einer der anspruchsvollsten Abrechnungsarten im Bereich der Lohnsteuer. Oft ändern sich die steuerrechtlichen Regelungen im Baugewerbe – das macht die Baulohnabrechnung zu einer Herausforderung für jeden Lohnbuchhalter. Unsere Mitarbeiter in Essen sind dank regelmäßiger Schulungen immer auf dem aktuellen gesetzlichen Stand. Unsere Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum gewährleistet Ihnen eine sichere und vertrauenswürdige Verarbeitung und Archivierung Ihrer Daten. In uns haben Sie jederzeit einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite für alle Fragen rund um das Thema Baulohn.

Baulohn verlässlich berechnet

Der Baulohn umfasst viele Faktoren, die bei einer Lohnabrechnung beachtet werden müssen. Eine korrekte Abrechnung der Stundenzahl, Wintergeld und Lohnausgleich sind nur einige Punkte, die hier zu nennen sind. Insbesondere Regelungen im Bereich der flexiblen Arbeitszeiten und der Urlaubsregelung unterliegen stetig gesetzlichen Änderungen. Für eine verlässliche Erstellung aller benötigten Unterlagen sind Sie bei unseren Steuerberatern in Essen an der richtigen Adresse. Zuverlässig und mit höchster Sorgfalt erstellen wir Baulohnabrechnungen für Ihren Betrieb.

Die Leistungen unserer Kanzlei in Essen im Bereich Baulohn umfassen:

  • Eingabe Ihrer Stundenzahlen oder anderen Vorgaben
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldung
  • Erstellung aller Meldungen für die Krankenkassen
  • Erstellung aller Meldungen für Wintergeld, Kurzarbeitergeld, Lohnausgleich, etc.
  • Übernahme aller Abrechnungsformalitäten
  • An- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter mit allen Unterlagen
  • Und vieles mehr

Überlassen Sie die Baulohnabrechnung den Experten

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Projekte, wir übernehmen für Sie die Baulohnabrechnung. In einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Essen erläutern wir Ihnen gerne unsere Arbeitsweise. Wir stehen Ihnen für alle Fragen zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0201 402710 oder per E-Mail an thomas.roehr@kanzlei-roehr.de.