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Ab September:
300 Euro brutto Energiepreispauschale für Einkommenssteuerpflichtige

Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige erhalten im September eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro brutto. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Für Selbstständige wird dies über die Anpassung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022 durchgeführt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis zu einem früheren- oder späteren Zeitpunkt im Jahr 2022 bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Lohn pauschalversteuert ausgezahlt wurde oder wird.

Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema Energiepreispauschale haben, sprechen Sie uns an.


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fizkes - stock.adobe.com