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Jahresabschluss vorbereiten:
Diese Unterlagen sollten Unternehmer rechtzeitig bereithalten

Ein gut vorbereiteter Jahresabschluss beginnt mit vollständigen, geordneten und nachvollziehbaren Unterlagen. Unternehmer sollten insbesondere Buchungsbelege, Kontoauszüge, offene Rechnungen, Inventurdaten, Verträge sowie Informationen zu Anlagevermögen und Personal frühzeitig zusammenstellen. So lassen sich Rückfragen reduzieren, Fristen besser einhalten und belastbare Unternehmenszahlen ermitteln.

Buchhaltung vollständig abschließen

Die laufende Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss. Deshalb sollten sämtliche Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Wirtschaftsjahres erfasst sein. Dazu gehören Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Bankbelege, Kreditkartenabrechnungen, Kassenunterlagen und sonstige Zahlungsnachweise.

Offene Forderungen und Verbindlichkeiten müssen ebenfalls vollständig dokumentiert werden. Bei unbezahlten oder möglicherweise nicht mehr einbringlichen Forderungen sind zusätzliche Informationen hilfreich, etwa Mahnungen, Vereinbarungen oder Hinweise auf ein Insolvenzverfahren.

Elektronische Belege und Buchungsdaten müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist verfügbar, nachvollziehbar und lesbar bleiben. Die Anforderungen gelten daher nicht nur für Papierunterlagen, sondern auch für digitale Dokumente und Datensätze.

Vermögen, Warenbestand und Verträge prüfen

Unternehmen mit Waren- oder Materialbeständen benötigen zum Bilanzstichtag eine nachvollziehbare Inventur. Bestandslisten sollten Mengen, Bezeichnungen und Bewertungsgrundlagen enthalten. Auch nicht mehr verkäufliche, beschädigte oder veraltete Waren sind gesondert zu kennzeichnen.

Für das Anlagevermögen werden unter anderem Rechnungen über neue Maschinen, Fahrzeuge, technische Geräte oder Geschäftsausstattung benötigt. Wurden Wirtschaftsgüter verkauft, entsorgt oder privat übernommen, sollte dies ebenfalls dokumentiert werden.

Darüber hinaus sind neue oder geänderte Darlehens-, Miet-, Leasing- und Versicherungsverträge bereitzuhalten. Auch Unterlagen zu größeren Investitionen, Beteiligungen oder besonderen Geschäftsvorfällen können für die korrekte Zuordnung und Bewertung wichtig sein.

Für das Anlagevermögen werden unter anderem Rechnungen über neue Maschinen, Fahrzeuge, technische Geräte oder Geschäftsausstattung benötigt. Wurden Wirtschaftsgüter verkauft, entsorgt oder privat übernommen, sollte dies ebenfalls dokumentiert werden.

Darüber hinaus sind neue oder geänderte Darlehens-, Miet-, Leasing- und Versicherungsverträge bereitzuhalten. Auch Unterlagen zu größeren Investitionen, Beteiligungen oder besonderen Geschäftsvorfällen können für die korrekte Zuordnung und Bewertung wichtig sein.

Personal- und steuerrelevante Angaben ergänzen

Beschäftigt das Unternehmen Mitarbeitende, sollten Lohnunterlagen, Informationen zu Sonderzahlungen, Resturlaub, Überstunden und betrieblichen Zusatzleistungen vollständig vorliegen. Hinzu kommen je nach Unternehmensform und betrieblicher Situation Angaben zu privaten Nutzungsanteilen, Gesellschafterkonten, Rückstellungen oder noch nicht abgerechneten Leistungen.

Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt unter anderem von der Rechtsform, der Gewinnermittlungsart und den individuellen Geschäftsvorfällen ab. Bei unklaren Buchungen, außergewöhnlichen Zahlungen oder fehlenden Belegen sollte frühzeitig steuerlicher Rat eingeholt werden. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen.

Strukturiert zum aussagekräftigen Jahresabschluss

Röhr und Partner Steuerberater in Essen-Werden unterstützt Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler bei der Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung. Durch persönliche Beratung, klare Kommunikation und abgestimmte Buchhaltungsprozesse können fehlende Unterlagen rechtzeitig erkannt und offene Fragen zuverlässig geklärt werden.

Bilderquelle:
Ralf Geithe - stock.adobe.com