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Nachfolgeregelung im Mittelstand:
Steuerliche Fallstricke vermeiden

Die Übergabe eines Unternehmens im Mittelstand ist ein bedeutender Schritt – sowohl emotional als auch wirtschaftlich. Ob innerhalb der Familie, an Mitarbeiter oder externe Käufer:

Die Nachfolgeregelung sollte frühzeitig und strategisch geplant werden. Ein zentrales Thema dabei ist die Steueroptimierung – insbesondere im Hinblick auf Schenkungssteuer, Verkaufsoptionen und rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten. Als erfahrene Kanzlei begleiten wir von Röhr & Partner Partnerschaft Steuerberater mbB unsere Mandanten umfassend bei allen steuerlichen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge.

Schenkungssteuer: Familiennachfolge rechtzeitig planen

Wird ein Unternehmen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge – also als Schenkung – auf die nächste Generation übertragen, kann dies Schenkungssteuer auslösen. Doch gerade im mittelständischen Bereich gibt es Erleichterungen:

Dank der sogenannten Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG) können Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei übertragen werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Betrieb über eine gewisse Zeit fortgeführt wird und bestimmte Lohnsummen eingehalten werden.

Ein häufiger Fehler: Die Regelungen greifen nur, wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Deshalb ist eine frühzeitige steuerliche und rechtliche Prüfung unerlässlich.

Unternehmensverkauf: Optionen und steuerliche Konsequenzen

Wer das Unternehmen nicht innerhalb der Familie weitergeben möchte, entscheidet sich häufig für einen Verkauf. Dabei ergeben sich verschiedene Verkaufsmodelle – etwa der Asset Deal (Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter) oder der Share Deal (Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft).

Beide Varianten haben unterschiedliche steuerliche Folgen:

  • Beim Asset Deal fließen die Einnahmen meist dem Unternehmen zu und unterliegen der regulären Besteuerung.
  • Beim Share Deal wird der Verkaufserlös direkt beim Gesellschafter versteuert, wobei ggf. steuerliche Begünstigungen wie das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) zur Anwendung kommen können.

Gerade beim Verkauf an externe Käufer ist eine fundierte steuerliche Bewertung entscheidend, um Steuerlasten zu minimieren und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Gestaltungstipps für eine steuerlich optimierte Nachfolge

Eine gut geplante Nachfolgeregelung ist nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich sinnvoll steuerbar. Unsere Tipps:

  • Frühzeitige Planung – Idealerweise beginnt die Nachfolgeplanung fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe.
  • Rechtsform prüfen – Die Wahl der richtigen Unternehmensform kann erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben.
  • Gleitender Übergang – Eine stufenweise Übergabe (z.B. durch Schenkung von Anteilen über mehrere Jahre) kann Freibeträge mehrfach nutzbar machen.
  • Vertragliche Absicherung – Ein klar formulierter Übergabevertrag schützt alle Beteiligten und hilft, steuerliche Risiken zu minimieren.
  • Beratung in Anspruch nehmen – Jeder Fall ist individuell. Eine professionelle steuerliche und rechtliche Beratung zahlt sich langfristig aus.

Die Unternehmensnachfolge im Mittelstand bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten – birgt aber auch steuerliche Fallstricke. Ob durch Schenkung oder Verkauf: Wer seine Nachfolge rechtzeitig und professionell regelt, schützt nicht nur sein Lebenswerk, sondern sichert auch die Zukunft des Unternehmens. Röhr & Partner Partnerschaft Steuerberater mbB unterstützt Sie dabei mit fundierter Expertise und maßgeschneiderter Beratung.

Bilderquelle:
baranq - stock.adobe.com