Steuerfallen im Onlinehandel
Was E-Commerce-Händler beachten müssen
Der Onlinehandel boomt – und mit ihm steigen auch die steuerlichen Anforderungen für Händler stetig an. Besonders beim grenzüberschreitenden Verkauf innerhalb der EU stehen Onlinehändler vor komplexen Herausforderungen. Seit der EU-Mehrwertsteuerreform im Jahr 2021 gilt eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 € für B2C-Lieferungen innerhalb der EU. Wird diese Schwelle überschritten, muss die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland abgeführt werden – unabhängig vom Firmensitz des Händlers.
Für Entlastung sorgt das sogenannte OSS-Verfahren (One-Stop-Shop): Es ermöglicht eine zentrale Meldung der Umsatzsteuer über das Bundeszentralamt für Steuern. So entfällt die Pflicht, sich in jedem einzelnen EU-Land steuerlich zu registrieren, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Wichtig zu wissen: Beim Verkauf über große Plattformen wie Amazon oder eBay kann die sogenannte Marktplatzhaftung zum Tragen kommen. In solchen Fällen übernimmt die Plattform selbst die Rolle des Steuerschuldners – was für Händler sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann.
Grenzüberschreitender Handel – zwischen Chancen und Pflichten
Der Onlinehandel kennt keine Grenzen – das macht ihn so attraktiv, aber auch steuerlich herausfordernd. Bei grenzüberschreitenden Geschäften gilt es, einige Besonderheiten zu beachten:
- Unterschiedliche Umsatzsteuersätze: Innerhalb der EU variieren die Mehrwertsteuersätze stark – von 17 % in Luxemburg bis 27 % in Ungarn. Wer OSS nutzt, muss diese Sätze korrekt anwenden.
- Nicht-EU-Länder: Beim Verkauf in Länder außerhalb der EU handelt es sich um Ausfuhrlieferungen, die in Deutschland umsatzsteuerfrei sein können – sofern bestimmte Nachweispflichten erfüllt sind.
- Einfuhrumsatzsteuer: Beim Import von Waren nach Deutschland – etwa durch Dropshipping – fällt in der Regel Einfuhrumsatzsteuer an, die korrekt verbucht und ggf. als Vorsteuer geltend gemacht werden muss.
Rechnungsstellung und digitale Produkte im Onlinehandel
Onlinehändler sind zur korrekten Rechnungsstellung verpflichtet – sonst droht der Verlust des Vorsteuerabzugs und im schlimmsten Fall eine Steuernachzahlung. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss u. a. Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Beträge und Umsatzsteuersatz enthalten. Bei Steuerbefreiungen, etwa bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, ist ein entsprechender Hinweis erforderlich.
Besonderheiten gelten beim Verkauf digitaler Produkte wie Software oder E-Books: Für Privatkunden in der EU ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich für die Umsatzsteuerpflicht. Auch hier kann das OSS-Verfahren zur Vereinfachung genutzt werden.
Fulfillment und Buchhaltung im E-Commerce:
Wer Fulfillment-Dienstleister wie Amazon FBA nutzt, muss steuerliche Pflichten im Blick behalten. Werden Waren innerhalb der EU in ausländische Lager verbracht – etwa nach Polen –, kann eine umsatzsteuerliche Registrierung im jeweiligen Land erforderlich sein. Auch wenn das OSS-Verfahren genutzt wird, sind bestimmte Warenbewegungen zusätzlich zu melden.
Die Buchhaltung im E-Commerce ist durch zahlreiche Transaktionen und Plattformen besonders komplex. Eine digitale, gut strukturierte Buchführung ist daher unverzichtbar. Tools wie DATEV Unternehmen online, sevDesk, Lexoffice oder spezielle Schnittstellen für Onlinehandel erleichtern die Erfassung und steuerliche Verarbeitung – idealerweise in direkter Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Steuerliche Klarheit statt böse Überraschung
Im E-Commerce ist es entscheidend, steuerliche Regelungen nicht zu unterschätzen. Fehler bei der Umsatzsteuer oder grenzüberschreitenden Lieferungen können schnell teuer werden. Wer frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch nimmt, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven – und kann sich ganz auf das konzentrieren, was zählt: den Erfolg des eigenen Shops.
Ihre Checkliste für steuerliche Klarheit
- Umsatzsteuerliche Registrierung prüfen (OSS, Drittland etc.)
- Rechnungsstellung korrekt umsetzen
- Plattformbesonderheiten (Amazon, eBay etc.) beachten
- Buchhaltung automatisieren und regelmäßig prüfen lassen
- Bei internationalem Handel rechtzeitig steuerliche Beratung einholen
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