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Steuern sparen im Homeoffice: Was ist möglich?
Aktuelle Regelungen zu Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer und Co.

Das Arbeiten im Homeoffice ist längst zur Normalität geworden. Doch viele wissen nicht, dass sie dabei auch steuerlich profitieren können. Ob durch die Homeoffice-Pauschale oder das Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers – es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Homeoffice-Pauschale 2025: Einfach und effektiv

Seit dem 1. Januar 2025 können Steuerpflichtige für jeden Tag, an dem sie überwiegend von zu Hause aus arbeiten, eine Pauschale von 6 € geltend machen – maximal jedoch für 210 Tage im Jahr. Das ergibt eine Höchstsumme von 1.260 € jährlich. Voraussetzung ist, dass die Arbeit an diesem Tag überwiegend im Homeoffice und nicht an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wurde. Ein separates Arbeitszimmer ist hierfür nicht erforderlich.

Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € angerechnet. Das bedeutet, dass Sie die Pauschale nur dann voll nutzen können, wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.

Arbeitszimmer absetzen: Wann lohnt es sich?

Ein häusliches Arbeitszimmer können Sie steuerlich absetzen, wenn:

  • Es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
  • Kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

In diesem Fall können Sie entweder die tatsächlichen Kosten anteilig (z. B. Miete, Strom, Heizung) oder eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen – ohne Nachweis der Einzelkosten. Für die Pauschale müssen Sie lediglich nachweisen, dass Ihr Arbeitszimmer die Voraussetzungen erfüllt.

Wenn Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzen. Das bedeutet, Sie können anteilige Mietkosten, Nebenkosten, Strom, Heizung und Ausstattung geltend machen.

Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können die Homeoffice-Pauschale ebenfalls nutzen – entweder als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten. Wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben, können Sie die Pauschale für jeden Tätigkeitsbereich separat ansetzen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere absetzbare Kosten im Homeoffice

Neben der Homeoffice-Pauschale oder dem Arbeitszimmer können Sie auch andere beruflich bedingte Kosten steuerlich geltend machen, wie:

  • Arbeitsmittel: z. B. Computer, Schreibtisch, Bürostuhl.
  • Telefon- und Internetkosten: Ein pauschaler Anteil von 20 % der monatlichen Kosten, maximal jedoch 20 € pro Monat.
  • Fahrtkosten: Bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder zu Kunden können Sie die Entfernungspauschale ansetzen.

Ob Homeoffice-Pauschale oder Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers – es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Homeoffice Steuern zu sparen. Die Wahl der besten Option hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die für Sie vorteilhafteste Variante zu finden.

Bilderquelle:
baranq - stock.adobe.com